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Zusätzlich zu beachten - Gesetze der Bundesländer bei der Sanierung

Landesrecht bei der Sanierung beachten

Nicht nur das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist wichtig für Eigentümer:innen im Falle einer Sanierung - auch die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes müssen Beachtung finden! Denn inzwischen ist das Landesrecht in einigen Bundesländern strenger als das Bundesrecht, vor allem beim Heizungstausch und bei der Photovoltaik-Pflicht. Bevor Eigentümer also eine Sanierung starten, sollten sie einen Blick auf die Regelungen ihres Bundeslandes werfen.

Dachsanierung kann Solarpflicht auslösen

In vielen Bundesländern gilt inzwischen eine Solarpflicht: Wird das Dach saniert, muss auch eine Photovoltaik-Anlage installiert werden! Weitere Bundesländer planen entsprechende Pflichten für die kommenden Jahre.

--> In unserer Übersicht zur Solarpflicht können Sie nachlesen, welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt.

Erneuerbare Energien beim Heizungstausch gefordert

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg schon vor Jahren eine Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch eingeführt. Das sogenannte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt nach wie vor und greift beim Austausch der Heizung.

Auch in Hamburg (Hamburgisches Klimaschutzgesetz HmbKliSchG) und Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz EWKG) gibt es inzwischen vergleichbare Gesetze, die beim Einbau einer neuen Heizung beachtet werden müssen.
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